Heilpraktikerschule Isolde Richter
Wichtig im §7 Infektionsschutzgesetz - Druckversion

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Wichtig im §7 Infektionsschutzgesetz - Gini - 21.01.2023

Hallo liebe Infektionskrankheiten-Interessierte  Big Grin

natürlich sind auch alle Neuerungen im neuen Power-Kurs dabei,
inklusive einiger Merkhilfen für so manch Relevantes.

Wie z.B. das wir nun SIEBEN nicht namentlich zu meldende Infektionskrankheiten kennen sollten:

Keine Bange, die müsst ihr nicht melden, denn sie sind nur bei Erregernachweis zu melden - trotzdem solltet ihr sie kennen:

  1. Treponema pallidum = Syphilis
  2. HIV = AIDS
  3. Echinococcus sp. = Echinokokkose
  4. Plasmodium sp. = Malaria
  5. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen = Toxoplasmose angeborene
  6. Neisseria gonorrhoeae = Gonorrhoe
  7. Chlamydia trachomatis, sofern es sich um einen der Serotypen L1 bis L3 handelt = Lymphgranuloma inguinale

Vielleicht hilft euch meine kleine Lernhilfe zwecks Merken:
   

Liebe Grüße Gini


PS: wer es noch nicht auf dem Schirm hat -> es gibt auch den Punkt 36a Orthopockenvirus neu 

Wer noch Lust hat mit mir zusammen die Infektionskrankheiten zu festigen und abzugrenzen,
dem mag ich auch gern nochmal meinen Power-Kurs an Herz legen  Big Grin Heart Big Grin
https://www.isolde-richter.de/ausbildung/infektionskrankheiten-in-der-heilpraktikerausbildung