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Eigenblutbehandlung Stand 22.2.2024 - Druckversion

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Eigenblutbehandlung Stand 22.2.2024 - Isolde Richter - 22.02.2024

Die Verfassungsbeschwerde von 3 HPs wurde wegen Formfehler abgelehnt.

Drei HPs hatten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da ihnen die Ausübung der Eigenblutbehandlung untersagt wurde. Diese Beschwerde wurde leider wegen eines Formfehlers abgelehnt.

Das ist sehr schade, bedeutet aber noch nicht das absolute Ende der Eigenblutbehandlung durch HPs, denn mit einem korrekten Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Eigenblutbehandlung durch Nicht-Ärzte kann immer noch eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde klar dargelegt wird, „welche Behandlungsverfahren der/die Beschwerdeführer genau in ihrer jeweiligen Praxis angewendet haben“, die ihnen jetzt verwehrt werden.


Hier geht es zu weiteren Infos der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Klick