herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
die Frage der Mehtwertsteuerpflichtigkeit für therapeutisch Maßnahmen richtet sich zunächst nach § 4 Nr. 14a UstG. Hiernach sind umsatzsteuerfrei nur humanmedizinische Therapietätigkeiten nicht aber die Behandlung von Tieren. Daraus folgt: Tierheilpraktiker und Tierärzte arbeiten freiberuflich aber mehrwertsteuerpflichtig.
Ob tatsächlich die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und abgeführt werden miss, richtet sich nach der "Kleinbetriebsregelung" (s. Post von Silke; ab Vorjahresumsatz von 22.000€ brutto <ab 1.1.2020>) ebenso die Frage, ob hinsichtlich der Tierbehandlungsumsätze ein zusätzlicher Gewerbebetrieb angemeldet werden muss, die mit dem Finanzamt abgeklärt werden sollte.
Trotz aller aufgezeigten Fragen: Ganz liebe Grüße Horst