herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
ich wiederhole vor anstehender mündlicher Prüfung nochmal meine Unterlagen und bin da auf unterschiedliche Aussagen zur Zwangseinweisung gestoßen:
Hier in Bayern hat man bei akuter Selbst/Fremdgefährdung (wegen psychischer Erkrankung etc.)
wohl direkt die Polizei zu kontaktieren.
Soweit so gut ...
Nun lese ich aber in einem anderen Buch, dass für eine Zwangseinweisung ja ein ärztliches Gutachten benötigt wird und deswegen auch immer der Notarzt kommt (?).
Und dass es psychologisch besser wäre, wenn der Notarzt noch vor der Polizei eintrifft.
Ich habe schon viel gegoogelt, aber ich finde im Internet überhaupt keine Informationen darüber
...Bedeutet dies etwa, dass ich im Notfall nicht nur die Polizei, sondern auch den Notarzt anrufen soll???
Oder ist das mit dem Notarzt nur optional, und das ärztliche Attest wird vom untersuchenden Arzt in der psychiatrischen Klinik erstellt?
Weiß jemand einen Rat für mich und meine Verwirrung ?!?
Bin sehr verwirrt, was die korrekte Antwort in der mündlichen Prüfung wäre.