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Rechtliches zur Berufsausübung
#1
Hallo Allerseits,

in diesem Thread möchte ich ein paar Gedanken mit Euch teilen, die wichtig sind, damit Ihr die Umstände der Berufsausübung als Spiritueller Berater besser versteht. Die Inhalte, die ich hier mit Euch teile findet Ihr in umfassender Form auch in dem "Merkblatt - Recht - Spiritueller Berater", welche Ihr in Eurem E-Learning findet. Hier möchte ich nur die Grundzüge mit Euch teilen, einerseits für einen ersten Einstieg und vor allem auch für Interessierte, die erwägen, in diesen Beruf einzusteigen.

Die rechtliche Stellung eines Spirituellen Beraters (SB) ist mit der eines Psychologischen Beraters (PB) bzw. Lebensberaters vergleichbar, da für diese Berufsausübungen keine amtsärztliche Überprüfung abgelegt werden muss. Anders verhält es sich bei einem Heilpraktiker (HP) und einem Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP), die beide eine amtsärztliche Überprüfung bestehen müssen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Haben der HP bzw. der HPP diese Erlaubnis erhalten, so dürfen sie die Heilkunde im Sinne des § 1 des Heilpraktikergesetzes ausüben und damit Diagnosen stellen und therapieren.
Da der SB keine amtsärztliche Überprüfung ablegt, ist seine Berufsausbildung auch nicht staatlich geregelt und er erhält/benötigt von staatlicher Seite keine Erlaubnis, diesen Beruf auszuüben. Es ist wichtig zu wissen, dass der SB keine Heilkunde ausüben darf.

Es ist jedoch auch nicht die Zielsetzung eines spirituellen Beraters, Krankheiten zu heilen. Ein spiritueller Berater hilft seinen Klienten in wichtigen Lebensfragen indem er ihnen Perspektiven und Blickwinkel eröffnet, die sich aus einer rein modern-rationalen Betrachtung des Menschen und seines Lebens nicht ergeben. Die Zielsetzung des Spirituellen Lebensberaters ist es, seinem Klienten die tiefliegenden Motive und Wünsche seiner Seele aufzuzeigen und ihm dabei zu helfen, Harmonie und Frieden in allen seinen Lebensbereichen zu stiften. Dies tut er, indem er moderne und jahrtausendealte Methoden und Praktiken der seelischen Arbeit anwendet und den Klienten bei dessen Arbeit an seiner eigenen Seele anleitet.

Jeder, der Erfahrungen mit der spirituellen Arbeit hat weiß, dass alle positiven Einflüsse auf die seelischen Bereiche eines Menschen auch positive Auswirkungen auf sein gesamtes Wesen, also auch auf seinen Geist und damit auch auf seine Psyche und seinen Körper hat. Jeder, der den wahren Wert der spirituellen Arbeit erkannt hat, weiß, dass nachhaltige Heilung nur ganzheitlich passieren kann – in Seele, Geist und Körper. Dass Heilung sich auch auf der körperlichen und psychischen Ebene in einer Person vollzieht, wenn die Seele geheilt wird, ist der natürliche „Nebeneffekt“ von spiritueller Heilung, es ist aber nicht das „Arbeitsfeld“ eines SBs.

Der Begriff „Ausübung der Heilkunde“ wird vom Gesetz in vielerlei Hinsicht geschützt, da die Grundannahmen des Gesetzgebers nicht auf einer ganzheitlichen Sicht des Menschen basieren, sondern auf den Kategorien von „krank“ und „gesund“. Diese Kategorien sind eine willkürliche Unterscheidung, die es in dieser Form in der Wirklichkeit nicht gibt. Wir müssen die rechtlichen Festlegung aber bei unserer Arbeit trotzdem immer sorgfältig berücksichtigen.

Im nächsten Eintrag widmen wir uns der Frage, was der gesetzlich vorgegebene Rahmen der Arbeit des Sprituellen Beraters ist.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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Nachrichten in diesem Thema
Rechtliches zur Berufsausübung - von Attila - 28.09.2021, 11:47

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