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Zahnheilkundegesetz
#1
Hallo, ich habe gerade ein paar spitzfindige Fragen zur "Ausübung der Zahnheilkunde":

Lt. §1,Abs. 3 ist die "Feststellung udn Behandlung von Zahn-,Mund- und Kieferkrankheiten" verboten, das würde für mich heißen, dass ich generell aber den Mundraum (nenn ich jetzt einfach so) zumind. Anschauen darf, wenn ich einen Pat. untersuche, um Auszuschließen, ob da eine evtl. Krnakheit vorliegt.

In der erläuternden Erklärung auf S. 87 im Skript Gesetzeskunde heißt es aber "es ist dem HP verboten, die Zähne, den Mund und den Kiefer zu untersuchen und zu behandeln", hier wird nichts von Krankheiten erwähnt und in diesem Fall dürfte ich ja nichtmal in den Mund schauen und würde somit auch keine evtl. Beläge oder Pseudomembranen o-ä finden können?

Falls ich doch Nachsehen darf und Beläge entdecke, die m. M. auf EBV hindeuten (da hier kein Behandlungsverbot), darf ich dann (lt. diesem Gesetz, abgesehen von der Sorgfaltspflicht) rumkratzen um zu schauen, ob sie bluten, da es sich ja hierbei nicht um eine Erkrankung der im §1 genannten Teile im eigentlichen Sinne handelt, sondern nur um ein Symptom der Mononukleose (oder fällt das totzdem unter den Begriff "Erkrankung des Mundes" da ja dieser seine Erscheinung krankhaft verändert lt §1 (3))?)
Oder müsste ich als Differntialdiagnose z.B. Diphterie im Sinn haben und darf schon alleine deshlab nicht rumkratzen, da ja hier ohnehin BEhandlungsverbot lt. IfSG §24?

Und wie verhält es sich z.B. mit dem Mesopharynx, der lt. dieser Def. nicht unter das Gesetz fällt: Wenn ich hier eine Rötung o.ä. entdecke, dürfte ich dort behandeln, oder muss ich dann auch immer gleich ans IfSG--> Streptokokken (-->Scharlach) denken und hätte so auch wieder Behandlungsverbot?

Und nun noch zum Behandlungsverbot lt. IfSG, fast gleiche Frage wie die vorherige: wenn ein Pat. (nur) Halsschmerzen hat und ich nichts auffälliges entdecke, muss ich an dieser Stelle auch schon einen Verdacht auf Streptokokkenangina hegen und dürfte nicht mehr behandeln?

Jetzt die allerletze Frage Undecided Was ist mit Erkrankungen (an) der Lippe, darf ich hier behandeln oder zählt diese anatomisch noch zum Mund?

Ich weiß, viele sehr spitzfindige Fragen, aber das interessiert mich jetzt Rolleyes
Liebe Grüße, Tini
"Das Glück muss entlang der Straße gefunden werden, nicht am Ende des Weges" (David Dunn)
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Nachrichten in diesem Thema
Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 09:07
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 17:57
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 19:51
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 20:27
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 02.06.2010, 19:35
RE: Zahnheilkundegesetz - von alinawaning - 03.06.2010, 22:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 15:48
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 26.01.2018, 16:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 16:57

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