In 80 Tagen um die Welt?
– nein, aber 80 Infektionskrankheiten an drei Tagen ist möglich.
Wir zeigen Dir wie - in unserem Powerkurs zu den Infektionskrankheiten am 18.02.2023 – 20.02.2023.
Man kann die Infektionskrankheiten als eigenständiges Thema sehen oder sie zu den entsprechenden Organsystemen packen. Da gibt es selbstverständlich keinerlei Vorschriften.
Jedoch sind immer ein paar Besonderheiten zu beachten, wenn es z.B. darum geht, wie eine Verdachtsdiagnose zu bestätigen ist. Klar ist, dass wir die meisten Infektionskrankheiten, bis auf ein paar Ausnahmen nicht behandeln dürfen.
Hier gilt es möglichst früh zu erkennen, ob der Verdacht begründet ist, denn als Heilpraktiker zählen wir zu den meldepflichtigen Personen, wenn es sich um eine Infektionskrankheit handelt, die im §6 der IfSG steht.
Da wir schon bei Verdacht einer solchen Erkrankung (Ausnahme: TBc) an das Gesundheitsamt melden müssen, ist es wichtig zum einen die in diesem § aufgelisteten Erkrankungen auswendig zu können und zum anderen deren klinisches Bild, so wie auch die Ansteckungsmöglichkeiten und die uns zur Verfügung stehende Diagnostik zu kennen.
Dies vereinfachen wir uns im Kurs, indem wir eine klare Struktur verfolgen und auf Hinweise achten, die uns schnell zeigen, ob unser Verdacht sich bestätigt.
Du könntest schon mal überlegen, wie Du die 24 Erkrankungen des §6 des Infektionsschutzgesetzes auswendig lernen kannst. Auch hierzu gibt es viele gute Ideen, wovon ich euch verschiedene in diesem Kurs an die Hand geben möchte.
Hilfreich kann schon sein, die Erkrankungen farblich zu unterscheiden, so das sich schon visuell beim Lernen zeigt, in welchem Paragrafen des IfSG die Erkrankungen auftauchen. Hier gilt es neben §6 und §7 auch den §34 nicht zu vergessen.
Ich freue mich sehr auf Dich – magst Du beim Kurs mit dabei sein und mit mir die Infektionskrankheiten lebendig werden lassen?
Tauche ein in meine Welt
Vorfreudige Grüße Gini Boury
(Zitat: Michael A. Denck)